|
Die Niederlande betreiben seit einiger Zeit auf Primärstatus-Amateurfunkfrequenzen bei 439 Mhz kommerzielle Sender, die Korrektursignale zum weltweiten Satelliten Navigationssystem GPS ausstrahlen.
"Differential GPS" verbessert auf diese Weise die Genauigkeit der Standortbestimmung auf die Größenordnung eines Zentimeters. Auch in unmittelbatrer Grenznähe zu Deutschland stehen solche Anlagen- und sie können mehr als 50 Km weit in das Landesinnere bei uns in DL mit starken Signalen zu hören sein.
Das gibt natürlich Ärger, so stehen einige für Relaisfunkstellen vorgesehene Kanäle in NRW nicht mehr zur Verfügung, bei sowieso schon heftiger Frequenznot für fernbediente Amateurfunkstellen.
Éine Vielzahl von Funkameteuren hat bei der BNetzA eine Störungsmeldung abgegebenen.
Man ist zwar der Auffassung, das die strittige Frequenznutzung auf dem Gebiet der Niederlande legal ist, allerdings laut internationaler Vereinbarungen wie etwa der VO-Funk unter der Randbedingung, daß Funkdienste in Nachbarländern nicht beeinträchtigt werden.
Doch genau dies ist hier jedoch der Fall.
Die BNetzA wurde gebeten den Stand der Dinge mitzuteilen. Man verwies auf den im Internet veröffentlichen Text.
Diesen Text finden Sie bei DF5JL, OV im DARC e.V.
Zusammengefasst:
Die Niederlande wollern nicht zurückstecken, man ist der Meinung, ihr Tun sei legal. Die BNetzA hat sich derweil dem aktuellen Rechtstandpunkt angeschlossen und eine formale Beschwerde losgeschickt. Gleichzeitig versucht die BNetzA einen Kompromiss zu erreichen. Hier der Text in Auszügen:
Die BNetzA unternahm im November 2011 Meßfahrten, die tatsächlich die Meldungen der Funkamateure bestätigten und Hinweise auf niederländische DGPS Stationen als Verursacher ergaben.
Um die Standorte der Sender zu ermitteln, wurden weitere mobile Messeinsätze dgf., nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden.
Der Prüf- und Meßdienst der BNetzA führte diese am 16.März 2012 im grenznahnen Raum mittels Messungen der Feldstärke durch.
Anschließend wurde am 26.März 2012 eine internatonale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von DGPS Sender ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die internationale Störungsmeldung enthielt die Aufforderung, die schädlichen Störungen des Amateurfunks durch die DGPS Stationen zu beenden.
Die Niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Eingangs der Störungsmeldung vom 30.März 2012 die Zuweisungskonformität der Frequenznutzung betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u.a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll.
Nach Einschätzung der BNetzA ist davon auszugehen, das zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen von niederkländischer Seiite erfolgen werden.
Bei einem Abschluß der angestrebten Vereinbarung zwischen der BNetzA und der niederländischen Verwaltung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch DGPS anzusprechen sein, sondern auch in benachbarten Frequenzbereichen.
Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenwahrung möglich. Die BNetzA wird vielmehr das Ziel verfolgen, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspecktrum beider Seiten zu erarbeiten.
Sicher wäre hinsichtlich der durch die Niederländer grenznah betriebenen DGPS Stationen ein niotwendiger Abstand jedes einzelnen Senders wie etwa Leistung, Antennengewinn und Strahlungscharakteristik, aber auch von derTopografie und vom Grenzverlauf abhängig. bei der Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen ist von einer zulässigen Feldstärke der DGPS Signale von 20dB über einem mikrovot/meter an der Grenze auszugehen, dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auf deutscher Seite ein Empfang der DGPS Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung..
Es sieht also nicht gut aus. Zwanzig dB über einem Mikrovolt/Meter ist im Amateurfunk ziemlich viel und entspricht bereits bei einem simplen Halbwekllendipol als Empfangsantenne einem S-Wert von weit über S9. Hier stellt sich die Frage, ob die s.g. HCM Vereinbarung im Amateurfunkdienst überhaupt Anwendung finden kann und darf. Sie zielt nämlich ausschließlich auf den festen Funkdienst und den mobilen Landfunkdienst, um Störungen zwischen den Unterzechnerstaaten zu minimieren. Der Amateurfunkdienst ist bislang explizit von diesem Abkommen ausgeklammert - aus gutem Grund: erstens sind wir ein Experimental Funkdienst und kein verwalteter Funkdienst - und zweitens müssten die vereinbarten Feldstärkewerte auf der Grenze um mind. 30 dB abgesenkt werden, um unseren Anlageparametern gerecht zu werden.
Quelle: darc.de |